Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Wenn man als Arbeitnehmer krank wird, ruft man üblicherweise bei der Arbeitsstelle an und sagt, dass man krank ist. Dann geht man zum Arzt, der einen „krankschreibt“ und kuriert danach die Krankheit zu Hause aus. Der Arbeitgeber überweist einem am Ende des Monats dann – obwohl man nicht gearbeitet hat – auch für die Tage…
Was passiert nun, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigert?
Können Sie dagegen etwas tun?
Zunächst einmal ergibt sich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus dem Gesetz. Dieser findet sich in § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz – oder kurz EFZG). Wird danach ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.
Wenn die Voraussetzungen der Vorschrift in Ihrem Fall vorliegen, haben Sie also grundsätzlich auch einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen Ihren Arbeitgeber.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die Sie beachten müssen. So kann etwa ein Arbeitnehmer wegen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch verlieren, wenn er infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig wird. Anders kann es z.B. wiederum sein, wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zu Unrecht die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verweigert, haben Sie die Möglichkeit Ihren Lohn vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei behilflich sein. Gerne stehen Ihnen die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft in solch einem Fall bei.