Leitende Angestellte

Als Anwälte für Arbeitsrecht vertreten wir gerne Ihre Interessen als leitende Angestellte/ leitender Angestellter.

Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Für leitende Angestellte bieten wir anwaltliche Hilfe insbesondere in den folgenden Bereichen:

Sollten Sie in einem dieser Bereiche arbeitsrechtliche Probleme oder andere Fragen haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Wir stehen Ihnen gerne anwaltlich bei.

Leitende Angestellte als Arbeitnehmer

Leitende Angestellte sind grundsätzlich auch Arbeitnehmer. Sie haben aber eine große Nähe zum Arbeitgeber. Sie nehmen im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches unternehmerische Aufgaben mit einem erheblichen Entscheidungsspielraum wahr.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei leitenden Angestellten

Bei leitenden Angestellten gilt es einige Besonderheiten zu beachten. Wichtig zu wissen ist es für einen leitenden Angestellten etwa, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess jederzeit und ohne dass er Gründe dafür angeben müsste, einen Antrag stellen kann, dass das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis mit dem leitenden Angestellten gegen Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Abfindung auflöst (§ 14 Abs. 2 S. 2 Kündigungsschutzgesetz). Der Arbeitgeber kann damit letztlich die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem leitenden Angestellten „durchdrücken“.

Wenn Sie als leitender Angestellter Fragen an einen Arbeitsrechtsanwalt insbesondere zum Thema Kündigungsschutz für leitende Angestellte haben, können Sie sich gerne an die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft wenden.