
Die Arbeitnehmer hatte einen Kündigunsschutzprozess gegen den Arbeitgeber gewonnen. Der Arbeitnehmer forderte daher den Arbeitgeber auf, ihm den sog. Annahmeverzugslohn zu zahlen. Das bedeutet: Aufgrund der vom Gericht festgestellten Unwirksamkeit der Kündigung, bestand das Arbeitsverhältnis rechtlich die ganze Zeit fort. Da der Arbeitgebr den Arbeitnehmer in dieser Zeit jedoch nicht beschäftigt hatte, muss er dem Arbeitnehmer den Lohn rückwirkend als Annahmeverzugslohn zahlen.
Nachdem der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zur Zahlung des Annahmeverzugslohns aufgefordert hatte, wandte der Arbeitgeber hiergegen ein, der Arbeitnehmer habe es böswillig unterlassen, anderweitigen Verdienst zu erzielen.
