Ist bei einer fehlenden Massenentlassungsanzeige eine Kündigung unwirksam?
Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) informieren, welche sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Kündigung ohne eine Massenentlassungsanzeige unwirksam sein kann (Urteile des BAG vom 01.04.2026, Az: 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22).
In gleich zwei Verfahren wurde über die Wirksamkeit von Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen.
Eine Massenentlassung lieg vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern entlassen möchte, abhängig von der Größe des Betriebs (z.B. in einem Betrieb mit 21 bis 59 Beschäftigten bei mehr als 5 Kündigungen).
Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen gerne weiter.Rufen Sie uns gerne an!