Kündigungsschutzklage
Häufig kommen Mandanten zum Anwalt für Arbeitsrecht, weil sie von ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben und wissen wollen, wie eine Kündigungsschutzklage funktioniert.
Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage dagegen zur Wehr setzen. Eine Kündigungsschutzklage ist darauf gerichtet, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist
Diese Klage muss beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden. Wenn Sie beispielsweise Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitsplatz in Hamburg sind, ist grundsätzlich das Arbeitsgericht Hamburg für Ihre Kündigungsschutzklage zuständig.
Gibt es eine Frist, die beachtet werden muss?
Die Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung nach gesetzlichen Vorschriften sonst als wirksam gilt (§ 4 und § 7 des Kündigungsschutzgesetzes – KSchG).
Was bringt mir eine Kündigungsschutzklage?
Wie schon gesagt, ist eine Kündigungsschutzklage darauf gerichtet, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Das bedeutet üblicher Weise, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage gewinnen, können Sie wieder auf Ihren alten Arbeitsplatz zurück.
In der Praxis läuft es aber in vielen Fällen so, dass die Parteien – also der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber – sich im Laufe eines Kündigungsschutzprozesses einigen und einen Vergleich schließen. Häufig bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer nicht mehr auch seinen alten Arbeitsplatz zurückkehrt, aber stattdessen für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung vom Arbeitgeber gezahlt bekommt.
Wie kann ein Rechtsanwalt mir bei einer Kündigungsschutzklage behilflich sein?
Ein Rechtsanwalt kann Ihnen noch vor Einlegung der Kündigungsschutzklage eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Klage geben. Der Anwalt für Arbeitsrecht schaut sich etwa an, ob auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, oder ob ein besonderer Kündigungsschutz greifen könnte. Auch kann ein Rechtsanwalt eine Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie einholen oder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sie stellen. Der Anwalt kann für Sie u.a. die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen, begleitet Sie zur Güteverhandlung und ggfs. zum Kammertermin beim Arbeitsgericht und führt für Sie Vergleichsverhandlungen.
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Kündigungsschutzklage haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 7880 1830, die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft.