Urlaubsanspruch
Gelegentlich kommen Mandanten zum Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und möchten wissen, ob oder wieviel Urlaub Ihnen zusteht.
Als Arbeitnehmer haben Sie in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dies ergibt sich schon aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Danach beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage. Als Werktage gelten dabei alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Das bedeutet, dass Ihnen die 24 Urlaubstage nach dem Gesetz dann zustehen, wenn Sie sechs Tage (!) in der Woche arbeiten. Arbeiten Sie hingegen wie viele Arbeitnehmer fünf Tage in der Woche, so stehen Ihnen nach dem Gesetz 20 Urlaubstage zu. Bei den in dem Gesetz genannten Urlaubstagen handelt es sich um den Mindesturlaub.
Aus Ihrem Arbeitsvertrag kann sich daher noch ein deutlich höherer Urlaubsanspruch ergeben. Wenn ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung findet oder es in Ihrem Betrieb eine Betriebsvereinbarung zu dem Thema Urlaub gibt, können sich auch hier Regelungen zu Ihrem Urlaubsanspruch finden.
Wenn sich im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Gesetz unterschiedliche Angaben zu der Höhe ihres Urlaubsanspruchs ergeben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht meist weiterhelfen und Ihnen sagen wieviel Urlaubsanspruch Sie (noch) haben.
Für Jugendliche und schwerbehinderte Menschen gelten beim Thema Urlaub besondere Regelungen.
Sofern Sie Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch haben, stehen Ihnen die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft gerne zur Verfügung.