Ein Filitiermesser und eine fristlose Kündigung


Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über eine Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund in Verbindung mit dem Schwenken eines Filitiermessers informieren (Urt. v. 13.07.2023 – 5 Sa 5/23).

In dem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein vom 13.07.2023 ging es um die Frage, ob die Drohung mit einem Filitiermesser eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

In dem vorliegenden Fall geht es um einen Arbeitnehmer, der seit 2019 als Industriemechaniker in dem beklagten Unternehmen tätig ist. Er und eine Kollegin hatten an einem Probierstand eine Heringsanlage ausprobiert. Für diese Arbeit wurden scharfe Filitiermesser verwendet.

Im Kern der fristlosen Kündigung durch das beklagte Unternehmen, stand die Aussage einer Kollegin, wonach der Arbeitnehmer sie mit einem 20 cm langen Filiermessen bedroht haben solle. Er habe es mit einem Abstand von ca. 10-20 cm vor den Hals gehalten und damit ihr Leib und Leben gefährdet. Hierdurch sah der Arbeitgeber das Vertrauensverhältnis derart erschüttert, das die Frotsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar sei.

Hiergegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsschutzklage, zunächst vor dem Arbeitsgericht und später auch vor dem LAG Schleswig-Holstein. Das LAG hat der Kündigungsschutzklage schließlich stattgegeben.

Als Begründung führte es an, dass für eine fristlose Kündigung ein wichtiger Grund gegeben sein muss, welcher aber vorliegend nicht erfüllt sei. Grundsätzlich sei es zwar so, dass die ernstliche Drohung eines Arbeitnehmers mit Gefahren für Leib und Leben von Vorgesetzten oder Arbeitskollegen als wichtiger Grund im Sinne einer fristlosen Kündigung in Betracht komme. Vorliegend sei aber nicht ohne weiteres von Vorsatz auszugehen und auch bei Fahrlässigkeit müsse einer ordentlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen.

Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns gerne an!