Erstberatung Arbeitsrecht

Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht Hamburg – Wie läuft eine arbeitsrechtliche Erstberatung ab?

Immer wieder kommen Mandanten zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und möchten wissen, wie eine arbeitsrechtliche Erstberatung genau abläuft. Im Folgenden haben wir für Sie daher einen beispielhaften Ablauf skizziert:

Ein Mandant – nennen wir ihn hier Herrn Meier – hat einen Termin zum arbeitsrechtlichen Erstberatungsgespräch. Herr Meier ist seit 10 Jahren angestellter Pizzabäcker in einem Hamburger Unternehmen. Doch nun hat ihm der Arbeitgeber unerwartet ein Kündigungsschreiben auf den Tisch gelegt. Herr Meier fragt sich nun: Was kann ich tun?

In der Erstberatung werden zunächst die Kontaktdaten von Herrn Meier aufgenommen, damit später damit später eine reibungslose Kommunikation zwischen Herrn Müller und seinem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht möglich ist.

Dann wird die betriebliche Situation von Herrn Meier besprochen. Dafür ist es gut, wenn Herr Meier seinen Arbeitsvertrag schon zur Erstberatung mitgebracht hat. Auf jeden Fall sollte Herr Meier auch das Kündigungsschreiben selbst dabei haben, da der Anwalt dann schon sehen kann, ob z.B. bestimmte Formalien bei der Kündigung nicht eingehalten wurden.

Gerade in Kündigungsschutzfällen ist es wichtig für den Rechtsanwalt ist es zu wissen, seit wann genau Herr Meier bei dem Unternehmen angestellt ist und wie viele Mitarbeiter in dem Betrieb arbeiten. Denn hiervon hängt es ab, ob für Herrn Meier das sog. Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dafür ist es bedeutsam, ob der Betrieb z.B. mehr als 10 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt und ob das Arbeitsverhältnis seit mehr als einem halben Jahr besteht.

Wenn das Kündigungsschutzgesetz greift, kann nämlich der Arbeitgeber Herrn Meier nicht einfach so kündigen. Vielmehr müsste dann ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben sein.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber eine sog. betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat, ist es für den Anwalt wichtig zu wissen, ob Herr Meier verheiratet ist und ob er Kinder hat. Denn bei einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber auch grundsätzlich eine sog. Sozialauswahl durchzuführen.

Es wird im Rahmen der Erstberatung auch geklärt, ob für Herrn Meier ein besonderer Kündigungsschutz in Betracht kommen könnte. Dies könnte z.B. dann der Fall sein, wenn Herr Meier Mitglied im Betriebsrat wäre. Bei Frauen kann ein besonderer Kündigungsschutz z.B. auch dann gegeben sein, wenn die Frau Schwanger ist und sie den Arbeitgeber hierüber informiert hat.

Sollte es einen Betriebsrat in dem Betrieb geben, so fragt der Anwalt für Arbeitsrecht schon in der Erstberatung danach und auch, ob dieser zu der Kündigung angehört wurde.

Zum Schluss ist es für den Rechtsanwalt auch immer wichtig zu wissen, welches Ziel genau Herr Meier verfolgt. Vielleicht geht es Herrn Meier einfach darum, auf seinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren bzw. dort zu bleiben. Unter Umständen möchte Herr Meier dies auch gar nicht mehr unbedingt, sondern strebt die Zahlung einer Abfindung an. Über solche Punkte kann ihn der Rechtsanwalt dann schon im Erstberatungsgespräch beraten.

So ein Erstberatungsgespräch dauert häufig zwischen 20min und einer Stunde.

Wenn Sie eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt für Kündigungsschutz und Arbeitsrecht wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Hamburg hilft Ihnen gerne weiter.