Hamburgischer Anwaltverein
Der Hamburgische Anwaltverein fördert die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Hamburger Anwaltschaft
Schon im Jahre 1904 trafen sich mehrere Hamburger Anwälte und gründeten den „Hamburgischer Anwaltverein“. Im Jahre 1946 wurde der Verein nochmals neu gegründet. Der Hamburgische Anwaltverein e.V. wird heute häufig kurz als der „HAV“ bezeichnet.
Gemäß seiner Satzung ist es die Aufgabe des Hamburgischen Anwaltvereins die Wahrung, Plege und Förderung der beruflichen und wirtschaftlichen Belange der Anwaltschaft in Hamburg und Umgebung (vgl. § 1 Abs. 1 S.1 der Satzung des HAV in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 09.11.2020).
Der HAV möchte gerne die Arbeit der Mitglieder leichter und die Anwaltstätigkeit in der Öffentlichkeit transparenter machen. Der Hamburgische Anwaltverein hat rund 3.000 Mitglieder und ist damit einer der größten Anwaltsvereine in Deutschland.
Eine sehr schöne Veranstaltung, die der HAV organisiert, ist der jährliche Ball der Hamburger Juristen.
Mehr über den Hamburgischen Anwaltverein können Sie auch auf dessen Homepage erfahren.