Was bedeutet Probezeit?
Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, was man unter einer Probezeit versteht und welche Bedeutung eine Probezeit haben kann.
Üblicher Weise versteht man unter einer Probezeit einen Zeitraum, der im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart worden und während dessen das Arbeitsverhältnis unter erleichterten Bedingungen gelöst werden kann.
Die Probezeit muss man von der Wartezeit nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) unterscheiden. Gemäß § 1 KSchG ist ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung in einem Betrieb oder Unternehmen bestand, dadurch geschützt, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss, ansonsten ist sie unwirksam. Dieser Schutz nach dem KSchG greift damit häufig im Anschluss an eine Probezeit, da eine solche üblicher Weise sechs Monate beträgt. Wenn eine Probezeit jedoch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate vereinbart worden sein sollte (z.B. Probezeit für 3 Monate vereinbart), so beträgt die Wartezeit für den Schutz nach dem KSchG gleichwohl sechs Monate.