Rechtsanwälte
für Arbeitsrecht Bramfeld
Soforthilfe bei Kündigung
Fachanwalt Arbeitsrecht für Bramfeld
Gerne hilft Ihnen aus Hamburg-Bramfeld Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Seume weiter, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag bekommen haben.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Sollten Sie Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus Bramfeld Fragen zum Thema Kündigungsschutz haben, so helfen Ihnen die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen gerne weiter. Bei Kündigung und Aufhebungsvertrag sind wir an Ihrer Seite.
Bei einer Kündigung sollten Sie jedoch schnell aktiv werden, Sie haben nämlich normaler Weise nur 3 Wochen nach dem Kündigungszugang Zeit, um gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers anzugehen. Wenn Sie also Chancen erhalten möchten, wieder auf Ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können oder aber stattdessen eine Abfindung zu erhalten, dann handeln Sie schnell.
Rufen Sie uns an:
Die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft finden Sie in der Hamburger Straße 134 in 22083 Hamburg-Barmbek.
Wir vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte deutschlandweit.
Rechtsanwälte Arbeitsrecht und Kündigungsschutz für Bramfeld
Hamburg-Bramfeld – hier arbeiten Sie und suchen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?
Wir helfen Ihnen wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag bekommen haben und z.B. ein möglichst hohe Abfindung erzielen möchten. Wir helfen Ihnen auch bei anderen arbeitsrechtlichen Themen wie Arbeitsvertrag, Abmahnung und Arbeitszeugnis.
Gerade beim Thema Kündigung sollten Sie schnell handeln. Mit uns können Sie unkompliziert einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer
Montags bis Freitags erreichen Sie uns telefonisch von 08:00 Uhr – 20:00 Uhr. Samstags können Sie uns unter der o.g. Nummer von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr erreichen.
Die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume und Kollegen finden Sie etwa in Hamburg-Barmbek. Der Standort in der Hamburger Straße 134 in 22083 Barmbek befindet sich in direkter Nähe zum Einkaufszentrum „Hamburger-Meile“. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie uns am Besten mit der U3 bis zur Haltestelle Hamburger Straße. Von dort sind es nur wenige Gehminuten bis zu unseren Räumlichkeiten.
Für Sie da bei:
- Kündigung
- Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
- Abmahnung
- Arbeitszeugnis
Mandantenbewertungen
Arbeitsrecht Bramfeld
Arbeitsplatz in Bramfeld – Wo muss z.B. eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden?
Das richtige Gericht zu finden ist oftmals nicht einfach. Zum Glück gibt es im Arbeitsrecht die (relativ neue) Regelung, die (auch) den Gerichtsstand des Arbeitsortes vorsieht.
Es ist also so, dass im Allgemeinen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Bramfeld arbeiten, das Arbeitsgericht Hamburg zuständig ist. Dies ergibt sich daraus, dass nach § 48 Absatz 1a Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) iVm. § 2 Absatz 1 Ziffer 3 ArbGG z.B. für bürgerliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis und solchen über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses auch das Arbeitsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.
Demnach kann eine Kündigungsschutzklage für Sie beim Arbeitsgericht Hamburg eingereicht werden, wenn Sie in Bramfeld gewöhnlich ihre Arbeit verrichten oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hatten.
Der Stadtteil Bramfeld gehört zum Bezirk Wandsbek. Im Norden grenzt Bramfeld an Wellingsbüttel und Sasel. Im Osten grenzt Bramfeld an Farmsen-Berne, im Süden an Barmbek-Nord, im Westen grenzt Bramfeld an Steilshoop und Ohlsdorf. Bekannt sind in Bramfeld der Bramfelder See und das Gebäude des Otto-Versands, welcher in Bramfeld seine Zentrale hat.
Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen beraten Sie gerne im Arbeitsrecht. Gerade für den Fall, dass Sie aus Bramfeld eine Kündigung (oder auch einen Aufhebungsvertrag) von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben und Hilfe benötigen, können wir für Sie da sein.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Was heißt das überhaupt?
Schon vor vielen Jahren – genauer: im Jahre 2013 – hat Herr Rechtsanwalt Dr. Seume den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Die Bezeichnung als „Fachanwalt für Arbeitsrecht“, welche Herrn Seume später von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg verliehen wurde, zählt zu den begehrtesten Fachanwaltsbezeichnungen bundesweit.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ besagt, dass der Anwalt in dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen erworben und dies auch nachgewiesen hat. Außerdem ist es Pflicht für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sich regelmäßig im Arbeitsrecht fortzubilden und auch hier Nachweise zu erbringen.
Wenn Sie sich also von jemandem mit besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht vertreten lassen wollen, sollten Sie sich für einen Fachanwalt für Arbeitsrecht entscheiden.