Abfindung

Einem Anwalt für Arbeitsrecht wird von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Frage gestellt, ob ihnen bei einer Kündigung eine Abfindung zusteht.

Häufig verbreitet ist nämlich das Gerücht, dass man im Falle einer Kündigung auf jeden Fall einen Anspruch auf eine Abfindung hat. Dem ist jedoch nicht so: Nur in ganz bestimmten Fällen hat man ein Recht auf eine Abfindung.

Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn ein Sozialplan existiert, also eine bestimmte Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat. Ein Recht auf eine Abfindung kann sich ggfs. auch aus einem Tarifvertrag, also einer bestimmten Einigung zwischen dem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft, ergeben.

Auch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann einem Arbeitnehmer gemäß dem Kündigungsschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung von einem halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses zustehen. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihnen in Ihrem Fall ein Recht auf eine Abfindung zusteht.

Doch selbst wenn Sie keinen Anspruch auf eine Abfindung haben, kann es im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens gelingen, eine Abfindung für Sie herauszuverhandeln. In der Praxis enden sehr viele Kündigungsschutzverfahren mit einem Vergleich und es wird eine Abfindung an den Arbeitnehmer gezahlt. Für die Bemessung der Höhe einer Abfindung wird oft die Dauer des Bestehens des Arbeitsverhältnisses herangezogen. Je länger das Arbeitsverhältnis bestanden hat, desto Höher fällt üblicherweise die Abfindung aus. Es gibt aber auch andere Punkte, die sich auf die Höhe einer Abfindung auswirken können, z.B. wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung hat. Gerne helfen wir Ihnen, wenn Sie Fragen zum Thema Abfindung haben oder überlegen eine Kündigungsschutzklage einzulegen, um von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten.

Wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Abfindung und Kündigungsschutz haben, wenden Sie sich gerne an die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Hamburg.

Gerne helfen wir – die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft – Ihnen, wenn Sie eine Kündigungsschutzklage erheben wollen oder Fragen zu diesem Thema haben.