Arbeitslohn
Der Arbeitslohn, auch Arbeitsentgelt genannt, steht Ihnen als Arbeitnehmer gegen Ihren Arbeitgeber zu.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nicht zahlen sollte?
Zunächst sollten Sie abklären, ob nicht vielleicht ein schlichtes Versehen seitens des Arbeitgebers vorliegt. Wenn dies jedoch nicht der Fall sein sollte, dann haben Sie letztlich die Möglichkeit, das Ihnen zustehende Arbeitsentgelt vor dem Arbeitsgericht einzuklagen.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Zahlung des Arbeitslohns verweigert, sollten Sie auf jeden Fall schnell handeln. Denn viele Arbeitsverträge und auch viele Tarifverträge sehen so genannte Ausschlussfristen vor. Das bedeutet, dass Sie Ansprüche verlieren könnten, wenn Sie die Ausschlussfrist nicht beachtet haben und Ihre Ansprüche nicht rechtzeitig geltend gemacht oder eingeklagt haben.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland wurde durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz eingeführt und beträgt derzeit (Stand: Februar 2019) 9,19 € je Zeitstunde. Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, z.B. Auszubildende.
Der Mindestlohn ist „unabdingbar“. Das bedeutet, dass Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, insoweit unwirksam sind. Eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kann auf einen entstandenen Mindestlohnanspruch nur durch gerichtlichen Vergleich verzichten, im Übrigen ist ein Verzicht ausgeschlossen. Auch eine Verwirkung des Anspruchs ist ausgeschlossen.
Für Fragen Rund um die Themen Arbeitslohn und gesetzlicher Mindestlohn steht Ihnen die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Hamburg gerne zur Seite. Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.