Arbeitsvertrag

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hat man viel mit Arbeitsverträgen zu tun. Einen Arbeitsvertrag dürften schon die meisten von uns einmal in den Händen gehalten haben. Für viele Menschen ist ein solcher Arbeitsvertrag aber oftmals nur schwer verständlich.

Häufig unterschreibt man einen Arbeitsvertrag, bevor man die Arbeitsstelle antritt. Dabei muss ein Arbeitsvertrag nicht unbedingt schriftlich geschlossen werden. Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag kann gültig sein. Oft ist es aber für alle Beteiligten das Beste, wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Damit lässt sich später besser nachvollziehen und ggfs. auch beweisen, was vereinbart worden ist und was nicht.

Doch auch wenn ein schriftlicher Vertrag vorliegt, kommen gelegentlich Fragen zu dessen Inhalt auf. So sind sich viele Menschen nicht dessen bewusst, dass ihr Arbeitsvertrag vielleicht eine sog. Ausschlussfrist enthält. Das bedeutet, dass Ansprüche, die man gegen den Vertragspartner geltend machen möchte, z.B. auf Auszahlung von noch ausstehendem Lohn, innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht und ggfs. auch bei Gericht eingeklagt werden müssen. Geschieht dies dann nicht, riskiert man, dass man seine Ansprüche letztlich nicht mehr durchsetzen kann.

Sofern Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder auch nur zu einzelnen Klauseln haben, stehen wir Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft Ihnen gerne zur Verfügung.