Bundesrechtsanwaltskammer
Die Dachorganisation der Rechtsanwaltskammern
Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt nun bereits seit über 63 Jahren als Dachorganisation die mittlerweile 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der Anwaltschaft national auf der Bundesebene, in Europa und sogar international. Die einzelnen Rechtsanwälte sind Mitgliedern in „ihrer“ Kammer (z.B. der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer) und diese ist wiederum Mitglied in der Bundesrechtsanwaltskammer.
Die Aufgabe der 1959 gegründeten Bundesrechtsanwaltskammer (kurz auch „BRAK“ genannt) ist es, sich für die Sicherung des Rechtsstaates, die unabhängige Anwaltliche Selbstverwaltung und den Schutz anwaltlicher Kernwerte einzusetzen. In den ihr angehördenden Anwaltskammern sind rund 170.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen.
Gerade in den vergangenen Jahren hatte die Bundesrechtsanwaltskammer eine große Aufmerksamkeit erlangt, da sie sich für die Anwälte um die Einführung des sogenannten Besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (kurz „beA“) gekümmert hat.
Mehr über die Bundesrechtsanwaltskammer können Sie auf der Homepage der BRAK erfahren.