Vorbereitet in die Erstberatung


Immer wieder fragen uns Mandanten vor der anwaltlichen Erstberatung, welche Unterlagen Sie bereits zu diesem Gesprächstermin mitbringen sollen. Daher haben wir im Folgenden dargestellt, was für Unterlagen für einen Anwalt für Arbeitsrecht von Interesse sind.

Im Arbeitsrecht ist für den Rechtsanwalt natürlich immer der schriftliche Arbeitsvertrag von großem Interesse. Diesem kann er wichtige Informationen entnehmen, etwa, ob es vertragliche Regelungen zu Kündigungsfristen gibt oder auch, ob der Vertrag Ausschlussfristen vorsieht.

In Kündigungsfällen benötigt der Rechtsanwalt natürlich das Kündigungsschreiben. Hier kann der Rechtsanwalt sehen, ob wichtige Formalien eingehalten worden sind. Manchmal gibt das Kündigungsschreiben auch Aufschluss darüber, von welchem Kündigungsgrund der Arbeitgeber ausgeht.

Wenn das Arbeitsverhältnis schon vor einer Kündigung belastet gewesen ist, können auch z.B. Abmahnschreiben des Arbeitgebers von großem Interesse für den Anwalt für Arbeitsrecht sein.

Gut ist es auch, wenn Sie zu dem Erstberatungstermin die letzten Gehaltsabrechnungen mitbringen. Anhand dieser Unterlagen kann der voraussichtliche Streitwert und damit die Kosten des Rechtsstreits abgeschätzt werden.

Wenn Sie einen Termin für eine Erstberatung bei den Kündigungsschutzanwälten Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft vereinbaren möchten, rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 7880 1830.