„Flinke Frauenhände“ als Jobvoraussetzung?


Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über eine Entscheidung des Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg (Urt. v. 13.12.2022, Az.: 7 Sa 168/22) informieren.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg hat in seinem Urteil vom 13.12.2022 (Az.: 7 Sa 168/22) über die Frage entschieden ob eine Jobabsage eines männlichen Bewerbers mit der Begründung, das die Eigenschaft „flinke Frauenhände“ bei ihm nicht gegeben sei, eine Diskriminierung aufgrund seines Geschlechts darstellt.

Ein Mann bewarb sich bei einem Unternehmen, das Modellfahrzeuge herstellt. Dabei handelt es sich um Modelle von PKW, LKW und öffentlichen Verkehrsmitteln im Maßstab 1:87 mit 100 bis 150 Einzelteilen.

Dieses Unternehmen hatte eine Stelle als Bestücker für eine Digitaldruckmaschine (m/w/d) ausgeschrieben. In dieser Stellenausschreibung wurde erwähnt, dass ein besonderes Geschick und Fingerfertigkeit von den Bewerbern erwartet werde. Dies basiere darauf, dass die Einzelteile, welche an die Digitaldruckmaschine ausgerichtet werden müssten, äußerst klein seien.

Der Bewerber erhielt nun eine Absage mit der Begründung, dass für die ausgeschriebene Tätigkeit „flinke Frauenhände“ benötigt würden.

Das LAG Nürnberg entschied, das es sich bei dieser Absage um eine Benachteiligung wege des Gechlechts des Mannes handelte. Der Mann habe nicht die Chance erhalten, sein Geschick mit einer Probearbeit unter Beweis zu stellen. Das Unternehmen könne nicht, so wie angeführt, allein aufgrund eines Bildes des Mannes, auf welchem seine großen Hände zu sehen gewesen seien, eine Absage erteilen. Die Absage basiert damit auf einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts des Bewerbers.

Das LAG Nürnberg sprach dem Mann im Ergebnis eine Entschädigung von 2.500 Euro zu.

Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns gerne an!