Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern

Immer mal wieder wenden sich Betriebsratsmitglieder an Anwälte für Arbeitsrecht und möchten wissen, inwieweit Sie von dem Arbeitgeber die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen für Betriebsräte verlangen können und ob Sie von dem Arbeitgeber die Erstattung der dafür entstandenen Kosten verlangen können.

Befreiung von der beruflichen Tätigkeit

Mitglieder eines Betriebsrats sind nach § 37 Abs. 6 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Dies gilt für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Bei aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit stattfindenden Schulungen hat ein Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Solche betriebsbedingten Gründe liegen auch dann vor, wenn wegen der Besonderheiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung die Schulung des Betriebsratsmitglieds außerhalb seiner Arbeitszeit erfolgt.

Was muss der Betriebsrat beachten?

Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Zudem hat er dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für ein nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderliches Seminar trägt nach § 40 Abs. 1 BetrVG der Arbeitgeber. Zu diesen Kosten gehören Seminar- und Hotelkosten. Hinzu kommen Fahrtkosten und eventuelle Spesen nach der jeweils betriebsüblichen Regelung.

Die vorgenannten Ausführungen sind nicht abschließend.

Wenn Sie Fragen zu dem Thema Fortbildung von Betriebsratsmitgliedern haben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht behilflich sein. Gerne stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite, wenn etwa Ihr Arbeitgeber Ihnen die Teilnahme an einer Schulung verbietet oder sich weigert die Kosten der Schulung zu tragen.