Hanseatische Rechtsanwaltskammer

Die Selbstverwaltungskörperschaft der Hamburger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg ist die Selbstverwaltungskörperschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies sind mittlerweile sogar mehr als 11.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg (kurz oft einfach als „RAK“ bezeichnet) kümmert sich insbesondere um die Berufsaufsicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die beruflichen Pflichten der Änwälte sind dabei grundsätzlich in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und in der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) geregelt.

Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer vermittelt aber z.B. auch bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Kammer oder bei Streitigkeiten von Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggebern.

Auch erteilt die Rechtsanwaltskammer auf Antrag die Zulassung von Rechtsanwälinnen und Rechtsanwälten zur Rechtsanwaltschaft.

Zu den vielfältigen Aufgaben der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer gehört auch die Organisation des „Hamburger Rechtstags“ (seit 2011).

Mehr über die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg können Sie auf der Hompage der Kammer erfahren.