Überstunden

Bestimmt haben auch Sie schon einmal „Überstunden“ gehabt. Immer Mal wieder führt das Thema Überstunden zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Folgenden daher ein paar interessante Punkte zum Thema Überstunden:

Überstunden – Was ist das genau?

Von Überstunden spricht man, wenn Sie als Arbeitnehmer ihre im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegte Arbeitszeit überschreiten. Einfach gesagt: Bei Überstunden arbeiten Sie länger, als sie sonst üblicher Weise arbeiten müssen.

Kann der Abreitgeber von mir verlangen Überstunden zu machen?

Normalerweise kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen nicht verlangen, dass Sie Überstunden machen. Schließlich haben Sie einen Arbeitsvertrag geschlossen und über die darin festgelegten Arbeitszeiten kann Ihr Arbeitgeber nicht einfach so hinweggehen. Ausnahmen hierzu sind selten, etwa in Notsituationen, z.B. wenn bestimmte Waren vor Hochwasser geschützt werden müssen und Sie dabei helfen sollen.

Wann sind Überstunden „Ok“?

Überstunden sind dann in Ordnung, wenn Sie und Ihr Arbeitgeber sich darauf geeinigt haben, dass Sie länger arbeiten. Manchmal gibt es auch in Arbeitsverträgen Überstundenklauseln. Ob diese wirksam sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Hierzu wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Wenn Sie etwa Überstunden geleistet haben, aber Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihnen die Überstunden nicht, helfen wir Ihnen gerne weiter. Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft – Rufen Sie uns einfach an unter der 040 78801830!