Was versteht man unter Streik?

Unter einem Streik versteht man im sog. kollektiven Arbeitsrecht ein Mittel des Arbeitskampfes. Das hört sich zunächst umständlich an.

Gemeint ist dabei eine von einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern planmäßig und gemeinschaftlich durchgeführte Verletzung ihrer Arbeitspflicht gegenüber dem Arbeitgeber, um damit ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Zum Beispiel kann mit einem Streik das Ziel verfolgt werden einen Tarifvertrag abzuschließen, der höhere Löhne für die Arbeitnehmer vorsieht.

Häufig kommt es zu einem Streik, wenn sog. Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaften auf der einen und Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite scheitern. In solch einer Situation werden dann Gewerkschaftsmitglieder aufgefordert im Rahmen einer sog. Urabstimmung darüber abzustimmen, ob sie mit einem Streik für die Durchsetzung ihrer Interessen eintreten wollen.

Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird (wenn nicht, spricht man von einem „wilden Streik“). Wenn etwa für einen Betrieb der Streik ausgerufen wurde, dürfen aber nicht nur Gewerkschaftsmitglieder streiken, sondern auch die Mitarbeiter, die kein Gewerkschaftsmitglied sind.

Während eines Streiks ruhen die Pflichten, die im Arbeitsvertrag geregelt sind. Dies gilt sowohl für die Arbeitnehmer – diese müssen nicht ihrer Arbeit nachgehen – als auch für den Arbeitgeber – dieser ist dann nicht verpflichtet, den streikenden Mitarbeitern ihr Gehalt zu zahlen.

Während eines Streiks unterstützen Gewerkschaften ihre Mitglieder – die ja während des Streiks Lohneinbußen haben – üblicher Weise mit einem sog. Streikgeld.

Wenn ein legaler Streik (also von einer Gewerkschaft organisiert) durchgeführt worden ist, darf ein Arbeitgeber seine streikenden Mitarbeiter wegen der Teilnahme an dem Streik weder abmahnen noch kündigen. Anders sieht dies aber bei einem wilden Streik aus.