Außerordentliche Kündigung von Betriebsrat wegen Café-Besuchs


Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Beschl. v. 28.02.2024, Az. 13 TaBV 40/23) zum Thema außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden informieren.

In dem Bechluss des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen vom 28.02.2024 ging es darum, dass der Arbeitgeber (Amazon) sich die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsetzenden ersetzen lassen wollte, da der Betriebsrat dieser außerordentlichen Kündigung seine Zustimmung verweigert hatte.

Hintergrund des Falles war, dass der Betriebsratsvorsitzende bei Amazon am Standort Winsen (Luhe) sich auf Kosten des Arbeitgebers bei einer Fortbildungsveranstaltung in Bonn angemeldet hatte. Statt zu dieser Fortbildungsveranstaltung fuhr er jedoch nach Düsseldorf und saß dort stundenlang in einem Café.

Als der Arbeitgber dies erfuhr, wollte er den Betriebsratsvorsitzenden fristlos kündigen. Der Arbeitgeber warf dem Betriebsratsvorsitzenden vor, Zeiten seiner Tätigkeit für den Betriebsrat falsch dokumentiert und dadurch gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen zu haben.

Wenn ein Betriebsratsmitglied gekündigt werden soll, dann besteht eine Besonderheit: Nach § 103 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgleidern des Betriebsrats der Zustimmung des Betriebsrats.

Da in diesem Fall der Betriebsrat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung aber verweigerte, musste der Arbeitgeber sich diese Zustimmung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen. Das Arbeitsgericht Lüneburg ersetzte auf Antrag des Arbeitgebers die Zustimmung.

Hiergegen wandte sich der Betriebsrat mit einer Beschwerde an das LAG.

Das LAG Niedersachsen hat jedoch die Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen. Nach Anhörung des Betriebsratsvorsitzenden und Vernehmung zweier Zeugen war die Kammer hinreichend von dem arbeitsvertraglichen Pflichtverstoßes des Betriebsratsvorsitzenden überzeugt und auch davon, dass aufgrund der Fallumstände eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei.

Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen haben, können Sie sich gerne an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns gerne an!