Betriebsräte
Sie sind Betriebsratsmitglied? Gerne vertreten wir Ihre Intererssen.
Arbeitsrecht für Betriebsratsmitglieder
Als Anwälte für Arbeitsrecht verteten wir gerne Ihre Interessen als Betriebsratsmitglied. Als Betriebsratsmitglied sind Sie Interessenvertreter für die Arbeitnehmer in einem Betrieb.
Damit ist eine besondere Verantwortung verbunden und gelegentlich auch arbeitsrechtlicher „Ärger“ mit dem Arbeitgeber. Als Betriebsratsmitglied sind Sie dafür aber auch von Gesetzes wegen besonders geschützt. Dies zeigt sich vor allem in dem besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte.
Gleichwohl benötigen Betriebsratsmitglieder manchmal Hilfe von einem Anwalt für Arbeitsrecht. An dieser Stelle helfen wir Ihnen dann gerne weiter.
Anwaltliche Hilfe für Betriebsräte
Für Betriebsratsmitglieder bieten wir anwaltliche Hilfe insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte
- Freistellung für Betriebsräte
- Erstattung von Fortbildungs- und Schulungskosten des Betriebsratsmitglieds
Sofern Sie als Betriebsrat zu einem der vorgenannten Punkte Fragen haben oder Sie anderweitige arbeitsrechtliche Probleme herumtreiben, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen. Gerne stehen wir Ihnen mit anwaltlichem Rat zur Seite.
Betriebsräte in der Praxis
Betriebsräte können in jedem Betrieb mit mehr als 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden. Dabei finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen alle 4 Jahre statt. Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder in einem Betriebsrat hängt von der Anzahl der in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer ab. Betriebsräte können mit der Arbeitgeberseite sog. Betriebsvereinbarungen schließen, welche von außen auf die Arbeitsverhältnisse mit den Arbeitnehmern in dem Betrieb einwirken. Dafür können Sie anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Um sich das für die Betriebsratstätigkeit nötige Wissen anzueignen, dürfen Betriebsratsmitglieder Betriebsratsschulungen besuchen. Der Arbeitgeber muss dann grundsätzlich die Betriebsratsmitglieder dafür freistellen und z.B. Reise und Übernachtungskosten bei auswärtigen Schulungen übernehmen.
Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen gerne mit Ihrem betriebsverfassungs- oder arbeitsrechtlichen Problem und setzt sich für Sie ein.