Fachanwalt für Arbeitsrecht – Was ist das?

Immer häufiger kommt es vor, dass Mandanten gezielt nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen, da Sie damit eine besondere „Qualität“ verbinden. Was hat es mit der Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht auf sich?

Bereits im Jahre 2013 hat Rechtsanwalt Dr. Seume den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung für Arbeitsrecht erfolgreich absolviert. Der Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht, welcher Herrn Rechtsanwalt Dr. Seume von der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde, gehört zu den ältesten deutschen Fachanwaltsbezeichnungen.

Fachanwaltsbezeichnungen können z.B. für das Familienrecht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht, das Versicherungsrecht, das Erbrecht, und natürlich auch für das Arbeitsrecht verliehen werden.

Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen. Besondere theoretische Kenntnisse liegen grundsätzlich dann vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst.

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrung setzt voraus, dass der Antragstellerinnerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen aus bestimmten Bereichen bearbeitet hat.

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beziehungsweise jemand der diesen Titel beantragen möchte muss sich ab dem 01. Januar 2015 jährlich mindestens 15 Stunden durch den Besuch von entsprechenden Schulungsseminaren oder aber durch das Verfassen von Veröffentlichungen fortbilden.

In Hamburg gab es Ende 2015 rund 450 Fachanwälte für Arbeitsrecht und das bei einer Zahl von ungefähr 2.000 Fachanwälten aus vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Zu Beginn des Jahres 2021 lag die Zahl der Fachanwälte für Arbeitsrecht bei 546 und dies bei einer Zahl von rund 11.000 Anwälten in ganz Hamburg.