Betriebsbedingte Kündigung

Haben Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten? Für den Fall, dass Sie wissen möchten, was dies bedeutet, was Sie ggfs. dagegen tun können und wie Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen kann, haben wir im Folgenden für Sie eine kurze Übersicht erstellt.

Betriebsbedingte Kündigung – Was versteht man darunter?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis unter das sog. Kündigungsschutzgesetz fällt, dann braucht Ihr Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, wenn er Sie kündigen möchte. Einer der häufigsten Kündigungsgründe ist die sog. „betriebsbedingte Kündigung“. Das ist eine Kündigung, bei der sich der Arbeitgeber auf „dringende betriebliche Erfordernisse“ beruft, welche einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers entgegenstehen. Ein Beispiel dafür, wann eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht kommen kann, ist etwa die Schließung eines Betriebes.

Was sind dringende betriebliche Erfordernisse?

Zunächst einmal müssen betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung vorliegen. Solche können sich aus innerbetrieblichen Umständen (z.B. bestimmte Unternehmerentscheidungen wie eine Umstellung oder Einschränkung der Produktion) oder auch aus außerbetrieblichen Umständen (z.B. Rückgang der Aufträge) ergeben. „Dringend“ sind diese betrieblichen Erfordernisse grundsätzlich, wenn eine Kündigung wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar ist. Die inner- oder außerbetrieblichen Umstände müssen sich konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, damit sie als dringend gelten. Nicht dringen sind die betrieblichen Erfordernisse dagegen etwa, wenn Ihr Arbeitgeber Sie auf einem anderen freien Arbeitsplatz in dem Betrieb weiterbeschäftigen könnte.

Welche Punkte können bei einer betriebsbedingten Kündigung noch eine Rolle spielen?

Neben den „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ können die sog. „Interessenabwägung“ und die „Sozialauswahl“ eine Rolle spielen. Bei der Interessenabwägung wird geschaut, ob das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Interesse des Arbeitnehmers an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses überwiegt. Bei der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber bei der Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte hinreichend berücksichtigt haben. Es sollen nur die Arbeitnehmer gekündigt werden, die sozial am wenigsten schutzbedürftig sind. Eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen ist dann sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl des Arbeitnehmers die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten oder die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Was können Sie gegen eine betriebsbedingte Kündigung tun?

Wenn Sie der Auffassung sind, zu Unrecht betriebsbedingt gekündigt worden zu sein, haben die Möglichkeit sich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zur Wehr zu setzen. Sie können gegen die betriebsbedingte Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einlegen. Hierfür sollten Sie sich allerdings nicht allzu viel Zeit lassen: Sie haben ab dem Zugang der Kündigung grundsätzlich nur drei Wochen Zeit, um die Kündigungsschutzklage einzulegen. Hier kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht behilflich sein.

Wenn Sie Fragen rund das Thema betriebsbedingte Kündigung und Kündigungsschutz haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft. Rufen Sie uns einfach an unter der 040 78801830!