Kündigung aus Arbeitgebersicht

Immer wieder wenden sich auch Arbeitgeber in Kündigungsfällen an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Für Arbeitgeber ist Kündigung von Arbeitnehmern oftmals ein unangenehmes Thema. Gleichwohl müssen sich auch Arbeitgeber mit dieser Materie auseinandersetzen und brauchen dabei gelegentlich anwaltlichen Rat. Denn es gibt Fälle, in denen ein Arbeitgeber nicht um eine Kündigung herumkommt.

Beispielsweise gibt es Fälle in denen Arbeitnehmer andere Arbeitnehmer (oder Arbeitnehmerinnen) am Arbeitsplatz körperlich angreifen oder auch in nicht hinnehmbarer Weise belästigen. In solchen Fällen kann es für den Arbeitgeber unumgänglich sein, einen Arbeitnehmer zu entlassen, um die anderen Arbeitnehmer zu schützen.

Ein weiteres Beispiel sind betriebsbedingte Kündigungen. Manchmal läuft es in einem Betrieb wirtschaftlich sehr schlecht und es ist auf längere Zeit nicht genug Arbeit da. Dann kann es sein, dass der Arbeitgeber Mitarbeiter entlassen muss, um das wirtschaftliche Überleben eines Betriebes zu sichern.

Bei Kündigungen müssen Arbeitgeber einiges beachten. Insbesondere die Einhaltung von Formalien ist wichtig. So sieht etwa das Gesetz in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor, dass die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedürfen. Dies vergessen Arbeitgeber in der Praxis nur allzu häufig.

Wenn Sie als Arbeitgeber Fragen rund um das Thema Kündigung haben, kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.