Was ist ein Anwalt für Arbeitsrecht?

Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg wird man immer mal wieder gefragt, was genau ein Anwalt für Arbeitsrecht so macht.

Um Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu werden, muss man grundsätzlich zunächst an einer Universität Rechtswissenschaften studiert haben. So ein Studium dauert üblicherweise ca. 4 – 5 Jahre. Am Ende des Studiums erfolgte eine Prüfung, das sog. 1. Staatsexamen. Hat man dieses erfolgreich bestanden, geht es danach üblicherweise mit dem sog. juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) weiter. Dieses dauert ca. 2 Jahre. Hier soll den angehenden Volljuristen insbesondere die Praxis der Arbeit von Volljuristen nähergebracht werden. Am Ende des Referendariates gibt es dann nochmals eine Prüfung, das sog. 2. Staatsexamen. Wenn dieses erfolgreich bestanden worden ist, kann sich der angehende Rechtsanwalt für Arbeitsrechtsrecht dann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer zulassen lassen. Erst nach dieser Zulassung darf der Volljurist als Anwalt tätig werden.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hat man es natürlich regelmäßig mit dem Arbeitsrecht zu tun. Das Arbeitsrecht als solches wird häufig in das sog. Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht unterteilt. Beim Individualarbeitsrecht geht es grundsätzlich um das Verhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Beim Kollektivarbeitsrecht spielen grundsätzlich die Betriebsräte und die Gewerkschaften auf der einen Seite und die Arbeitgeberverbände oder auch einzelne Arbeitgeber auf der anderen Seite eine Rolle.

In beiden Bereichen kann ein Anwalt für Arbeitsrecht grundsätzlich tätig werden. Wenn Sie also ein arbeitsrechtliches Problem oder Fragen zu einem arbeitsrechtlichen Thema haben, können Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden.

Wenn Sie z.B. von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten haben, kann ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine Kündigungsschutzklage für Sie bei dem zuständigen Arbeitsgericht einlegen. Ein Arbeitsrechtsanwalt kann Sie aber z.B. auch beraten, wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag, zu einem Aufhebungsvertrag oder zu Ihrem Arbeitszeugnis haben.

Sollten Sie ein arbeitsrechtliches Problem oder Fragen zum Arbeitsrecht haben, können Sie sich gerne an die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft wenden. Rufen Sie uns einfach an unter der Nummer 040 / 7880 1813.