Arbeitsrecht aus Arbeitgebersicht
Gerade junge und kleinere Unternehmen wenden sich mit allen möglichen Fragen an Anwälte für Arbeitsrecht.
Insbesondere in den Bereichen
tauchen viele arbeitsrechtliche Fragen auf.
Da das Arbeitsrecht insgesamt eher als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet ist, gibt es auf Seiten der Arbeitgeber immer mal wieder Unklarheiten. Manchmal kommt es sogar vor, dass es unklar ist, ob jemand überhaupt als Arbeitgeber einzuordnen ist.
Arbeitgeber ist derjenige, der mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Eine Abgrenzung kann gelegentlich dann problematisch werden, wenn jemand als sog. freier Mitarbeiter oder aber auch im Rahmen eines Werkvertrages tätig werden soll. Als Arbeitgeber hat man Verantwortung für seine Arbeitnehmer und aus dem Arbeitsvertrag mit diesem Rechte und Pflichten gleichermaßen. Schwierig wird es immer dann, wenn eine Partei des Arbeitsvertrages ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.