Individualarbeitsrecht
Als Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hat man häufig mit dem Individualarbeitsrecht zu tun. Das Individualarbeitsrecht ist ein Teilbereich des Arbeitsrechts.
Beim Individualarbeitsrecht geht es – anders als beim Kollektivarbeitsrecht – um die Regelungen, die das einzelne Arbeitsverhältnis betreffen.
Das Individualarbeitsrecht spielt also eine große Rolle schon beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrages bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, etwa durch eine Kündigung.
Gerne helfen wir Ihnen bei individualrechtlichen Themen wie
Aber auch bei weiteren individualrechtlichen Angelegenheiten helfen Ihnen gerne anwaltlich weiter.
Individualarbeitsrechtliche Regelungen finden sich in einer Vielzahl von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften. Zum Individualarbeitsrecht finden sich Regelungen etwa im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz (BEEG), im Bundesurlaubsgesetz (BurlG), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), im Kündigungsschutzgesetz (KSchG), im Mindestlohngesetz (MiLoG) und im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Bei individualarbeitsrechtlichen Verfahren dürfen aber auch Normen aus dem Kollektivarbeitsrecht nicht außer Betracht gelassen werden. Wichtiges Beispiel hierfür ist Bedeutung der Anhörung des Betriebsrates nach der Vorschrift des § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Wurde diese nicht durchgeführt so kann in einem Individualarbeitsrechtlichen Kündigungsschutzverfahren die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt werden.
Wenn Sie Fragen zu individualarbeitsrechtlichen Themen haben, können Sie sich gerne an die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft in Hamburg wenden.