Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Gerne stehen Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft zur Seite bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung
Arbeitsrechtsanwalt für Arbeitnehmer
Arbeitsrecht ist in erster Linie Arbeitnehmerschutzrecht. So gibt es zahlreiche Gesetze wie das Kündigungsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz, welche dafür Sorge tragen sollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung nicht schutzlos dastehen.
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, klären wir zunächst einmal, was für ein Kündigungsschutz bei Ihnen in Betracht kommen könnte. Sollte für Sie etwa das Kündigungsschutzgesetz gelten, so kann der Arbeitgeber Ihnen nicht ohne weiteres Kündigen. Das Kündigungsschutzgesetz sieht nur bestimmte Gründe vor, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigung erfolgen kann.
Wichtig ist, dass Sie im Falle einer Kündigung schnell handeln, Sie haben grundsätzlich nur bis 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, gegen diese eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Wir helfen Ihnen insbesondere weiter bei:
- betriebsbedingter Kündigung
- verhaltensbedingter Kündigung
- fristloser Kündigung
- personenbedingter Kündigung
- krankheitsbedingte Kündigung
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Fragen zum Thema Kündigungsschutz haben, oder sonstige arbeitsrechtliche Probleme haben, hilft Ihnen die Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Hamburg gerne weiter.