Rechtsanwälte
für Arbeitsrecht
Soforthilfe bei Kündigung
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Herr Rechtsanwalt Dr. Seume ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gemeinsam mit seinen Kollegen in der Bürogemeinschaft in Hamburg hilft er Ihnen, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.
Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Schon seit vielen Jahren vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber bekommen haben. Mit uns können Sie Termine in
Hamburg-Barmbek (Hamburger Straße 134),
Hamburg-Innenstadt (Am Neuen Wall 1),
Altona / Ottensen (Planckstraße 13) und
Wilhelmsburg (Kirchdorfer Straße 84)
vereinbaren.
Wenn Sie also eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Gerade im Falle einer Kündigung ist es aber wichtig, dass Sie möglichst schnell aktiv werden, denn Sie haben ab dem Zugang der Kündigung nämlich grundsätzlich nur 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen. Wenn Sie also etwa um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder aber stattdessen lieber eine möglichst hohe Abfindung wünschen, können wir für Sie eine Kündigungsschutzklage erheben oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln.
Rufen Sie uns am Besten gleich an:
Die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft haben ihren Hauptsitz in der Hamburger Straße 134 in Hamburg-Barmbek.
Gerne sind wir jedoch auch über Hamburg hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir befassen uns mit dem Arbeitsrecht und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte.
ANWÄLTE UND MITARBEITER
Mandantenbewertungen
Neusten Beiträge
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Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit
Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu der Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit informieren (Beschluss des BAG vom 30.08.2023, Az.: 13 TaBV 46/22).
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Außerordentliche Kündigung wegen Klaps auf Po während Betriebsfeier?
Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg zum Thema außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung auf einer Betriebsfeier informieren (Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.07.2024, Az. 3 Ca 387/24).
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Nach welchem Ort richtet sich der Feiertagszuschlag?
Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Maßgeblichkeit des Arbeitsortes hinsichtlich von Feiertagszuschlägen informieren (BAG Urteil vom 01.08.2024, Az. 6 AZR 38/24).
Wir helfen Ihnen beim Kündigungsschutz
Schon seit vielen Jahren unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Kündigung bekommen haben. Zunächst einmal sind der Schreck und die Sorgen groß, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen sollen, dann dürfen Sie sich aber nicht zu viel Zeit lassen, sondern müssen innerhalb von 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.
Sobald die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen ist, wird das Gericht einen Termin zur sog. „Güteverhandlung“ anberaumen. In dem Gütetermin sitzt dann eine Richterin oder ein Richter und hört die Parteien, also die Arbeitnehmerseite und die Arbeitgeberseite an.
Häufig gelingt schon in der Güteverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien. In vielen Fällen verpflichtet sich dann ein Arbeitgeber im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung einer Abfindung (also eines bestimmten Geldbetrages) für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wie hoch so eine Abfindung ausfällt ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Oft kann Ihnen Ihr Anwalt aber schon im Vorfeld eine Einschätzung geben, wie hoch eine mögliche Abfindung ausfallen könnte.
Einigen sich die Parteien nicht, dann erklärt das Gericht die Güteverhandlung für gescheitert und und kündigt einen neuen Termin an, zu welchem sich die Parteien erneut bei Gericht treffen werden. Es beraumt dann den so genannten „Kammertermin“ an. Das Gericht setzt beiden Parteien Fristen, bis zu denen sie dann Sachverhalt vortragen und Beweismittel (z.B. Zeugen) für Ihren Vortrag benennen können. Die Parteien haben dann die Gelegenheit schriftlich vorzutragen.
Im Kammertermin sitzt dann nicht mehr die einzelne Richterin oder der einzelne Richter, sondern es entscheiden drei Richter. Auch im Kammertermin wird nochmals über den Sachverhalt gesprochen und das Gericht versucht, eine Einigung zu erzielen. Nun kann das Gericht z.B. auch die Zeugen, die von den Parteien benannt worden sind anhören.
In vielen Fällen, in denen sich die Parteien nicht schon in der Güteverhandlung geeinigt hatten, gelingt im Kammertermin eine Einigung. Dann wird ein Vergleich geschlossen, der oft die Zahlung einer Abfindung vorsieht. Gelingt keine Einigung, dann entscheidet das Gericht den Rechtsstreit. Es fällt dann ein Urteil. Gewinnt der Arbeitnehmer der Rechtsstreit, dann stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst worden ist. Der Arbeitnehmer kann dann wieder zurück an seinen Arbeitsplatz.
Arbeitsrechliche Themen
Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?
Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, vom Arbeitsgericht über das jeweilige Landesarbeitsgericht und falls erforderlich, bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Gerne legen wir für Sie eine Kündigungsschutzklage ein oder verhandeln einen Aufhebungsvertrag für Sie.
Verpassen Sie keine wichtigen Fristen im Arbeitsrecht
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