Rechtsanwälte Arbeitsrecht Hamburg. Die Kündigungsschutzanwälte

Rechtsanwälte
für Arbeitsrecht

Soforthilfe bei Kündigung

Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Herr Rechtsanwalt Dr. Seume ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gemeinsam mit seinen Kollegen in der Bürogemeinschaft in Hamburg hilft er Ihnen, wenn Sie eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben.

Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung und Aufhebungsvertrag

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Sie haben eine Kündigung erhalten?

Schon seit vielen Jahren vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber bekommen haben. Mit uns können Sie Termine in

Hamburg-Barmbek (Hamburger Straße 134),

Hamburg-Innenstadt (Am Neuen Wall 1),

Altona / Ottensen (Planckstraße 13) und

Wilhelmsburg (Kirchdorfer Straße 84)

vereinbaren.

Wenn Sie also eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Gerade im Falle einer Kündigung ist es aber wichtig, dass Sie möglichst schnell aktiv werden, denn Sie haben ab dem Zugang der Kündigung nämlich grundsätzlich nur 3 Wochen Zeit gegen die Kündigung vorzugehen. Wenn Sie also etwa um Ihren Arbeitsplatz kämpfen wollen oder aber stattdessen lieber eine möglichst hohe Abfindung wünschen, können wir für Sie eine Kündigungsschutzklage erheben oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln.

Rufen Sie uns am Besten gleich an:

040 7880 1830

Die Kündigungsschutzanwälte Dr. Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft haben ihren Hauptsitz in der Hamburger Straße 134 in Hamburg-Barmbek.

Gerne sind wir jedoch auch über Hamburg hinaus deutschlandweit für Sie tätig. Wir befassen uns mit dem Arbeitsrecht und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte.

ANWÄLTE UND MITARBEITER


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Seume
Dr. Ingmar Gerd Seume

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Rechtsanwältin Dr. Waladan in Bürogemeinschaft in Hamburg-Barmbek
Dr. Marjam Waladan

Rechtsanwältin in Bürogemeinschaft (Barmbek)

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Rechtsanwalt Napp in Bürogemeinschaft in Hamburg-Wilhelmsburg
Detlev Napp

Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft (Wilhelmsburg)

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Pia Sophie Bathke

Juristische Mitarbeiterin

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Selin Sena Kacaran

Sekretariat

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Svenja Josephin Albien

Studentische Mitarbeiterin

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Mandantenbewertungen


Marion Kühl-Murphy

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Herr Seume hat mich sehr professionell und kompetent beraten und im Rechtsstreit souverän und besonnen vertreten. Dadurch wurde der Rechtsstreit zu meinen Gunsten positiv abgeschlossen. Ich kann Herrn Seume mit sehr guten Gewissen für alle arbeitsrechtlichen Angelegenheiten weiterempfehlen.

Igor Weinmann

Arbeitsrecht

Gerichtlicher Fall Arbeitsrecht

Wir wurden arbeitsrechtlich von Herrn RA Seume vertreten und waren sehr zufrieden. Wir hatten jederzeit das Gefühl kompetent betreut zu sein. Vielen Dank Herr Seume.

Siegfried Schuiszill

Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Das war meine erste Klage überhaupt. Herr Seume hat mir Sachlage sehr ausführlich und gut verständlich erklärt. Mit dem Ergebnis was Herr Seume für mich ausgehandelt hat, war ich sehr zufrieden. Falls ich nochmals Hilfe zum Arbeitsrecht benötige, werde ich mich auf jeden Fall an Herrn Seume wenden.

Ziba Kazri

Arbeitsrecht

Gerichtlicher Fall Arbeitsrecht

Ob wohl Herr Seume nur einen Arbietstag für den Termin vor dem Arbeitsgericht hatte , hat er Trotzdem meine Freundien mit Rat und Tat zu Seite gestanden und Sie vor Arbietsgericht sehr gut vertreten. Sehr empfehlenswert.
Vielen Dank nochmal

Leonardo Vonthien

Kündigungsschutz

Kündigungsschutz

Herr Seume war ein sehr zuverlässiger und engagierter Anwalt, er hat mich immer auf dem laufenden gehalten und war mir von Anfang an sehr sympathisch. Man hat gemerkt, dass er trotz anderen Mandanten steht´s für einen da war und immer erreichbar war. Er hat super Arbeit geleistet und aus diesen Gründen würde ich wieder zu Herrn Seume gehen.

Anne B

Arbeitsrecht

Rechtsstreit Arbeitsrecht

Herr Seume hat mir in meinem Rechtsstreit, gegen meinen Arbeitgeber, super geholfen, immer auf dem laufenden gehalten und alles, auch für unwissende, perfekt erklärt! Kann ihn nur weiterempfehlen!!

DAMA2000

Arbeitsrecht

Gerichtlicher Fall Arbeitsrecht

Positiv: Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen
Herr Seume hat mich in einem schwierigen Fall äußerst kompetent, freundlich und professionell beraten und diesen schwierigen Fall in der Folge auch für mich gewonnen. Ich bin der festen Überzeugung, dass viele andere Anwälte bei der Sachlage gesagt hätten, dass eine Klage keinen Sinn hat. Sollte ich jemals wieder arbeitsrechtliche Probleme haben, werde ich nicht zögern und mich wieder an Herrn Seume wenden.

Neusten Beiträge


  • Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit

    Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu der Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Homeoffice und Kurzarbeit informieren (Beschluss des BAG vom 30.08.2023, Az.: 13 TaBV 46/22).

  • Außerordentliche Kündigung wegen Klaps auf Po während Betriebsfeier?

    Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg zum Thema außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung auf einer Betriebsfeier informieren (Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 24.07.2024, Az. 3 Ca 387/24).

  • Nach welchem Ort richtet sich der Feiertagszuschlag?

    Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Maßgeblichkeit des Arbeitsortes hinsichtlich von Feiertagszuschlägen informieren (BAG Urteil vom 01.08.2024, Az. 6 AZR 38/24).

Wir helfen Ihnen beim Kündigungsschutz

Wie läuft ein Kündigungsschutzverfahren ab? Typischer Ablauf eines Kündigungsschutzverfahrens

Schon seit vielen Jahren unterstützen wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Kündigung bekommen haben. Zunächst einmal sind der Schreck und die Sorgen groß, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen sollen, dann dürfen Sie sich aber nicht zu viel Zeit lassen, sondern müssen innerhalb von 3 Wochen ab dem Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Sobald die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingegangen ist, wird das Gericht einen Termin zur sog. „Güteverhandlung“ anberaumen. In dem Gütetermin sitzt dann eine Richterin oder ein Richter und hört die Parteien, also die Arbeitnehmerseite und die Arbeitgeberseite an.

Häufig gelingt schon in der Güteverhandlung eine Einigung zwischen den Parteien. In vielen Fällen verpflichtet sich dann ein Arbeitgeber im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung einer Abfindung (also eines bestimmten Geldbetrages) für den Verlust des Arbeitsplatzes. Wie hoch so eine Abfindung ausfällt ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Oft kann Ihnen Ihr Anwalt aber schon im Vorfeld eine Einschätzung geben, wie hoch eine mögliche Abfindung ausfallen könnte.

Einigen sich die Parteien nicht, dann erklärt das Gericht die Güteverhandlung für gescheitert und und kündigt einen neuen Termin an, zu welchem sich die Parteien erneut bei Gericht treffen werden. Es beraumt dann den so genannten „Kammertermin“ an. Das Gericht setzt beiden Parteien Fristen, bis zu denen sie dann Sachverhalt vortragen und Beweismittel (z.B. Zeugen) für Ihren Vortrag benennen können. Die Parteien haben dann die Gelegenheit schriftlich vorzutragen.

Im Kammertermin sitzt dann nicht mehr die einzelne Richterin oder der einzelne Richter, sondern es entscheiden drei Richter. Auch im Kammertermin wird nochmals über den Sachverhalt gesprochen und das Gericht versucht, eine Einigung zu erzielen. Nun kann das Gericht z.B. auch die Zeugen, die von den Parteien benannt worden sind anhören.

In vielen Fällen, in denen sich die Parteien nicht schon in der Güteverhandlung geeinigt hatten, gelingt im Kammertermin eine Einigung. Dann wird ein Vergleich geschlossen, der oft die Zahlung einer Abfindung vorsieht. Gelingt keine Einigung, dann entscheidet das Gericht den Rechtsstreit. Es fällt dann ein Urteil. Gewinnt der Arbeitnehmer der Rechtsstreit, dann stellt das Gericht fest, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst worden ist. Der Arbeitnehmer kann dann wieder zurück an seinen Arbeitsplatz.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Wir vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich, vom Arbeitsgericht über das jeweilige Landesarbeitsgericht und falls erforderlich, bis hin zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Gerne legen wir für Sie eine Kündigungsschutzklage ein oder verhandeln einen Aufhebungsvertrag für Sie.

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