Aktuelles

  • Arbeitgeber grob beleidigt – fristlose Kündigung?

    Arbeitgeber grob beleidigt – fristlose Kündigung?

    Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft in Hamburg möchten Ihnen im Folgenden über einen Interessanten Fall aus Schleswig-Holstein berichten, bei dem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer „die Fetzen geflogen“ sind. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein musste sich nämlich mit der Frage beschäftigen, ob schon eine grobe Beleidigung („soziale Arschlöcher“) eines Arbeitnehmers bereits für dessen fristlose Kündigung ausreicht (Urteil vom 24.01.2017, Az.: 3 Sa 244/16).

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  • Sind Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechenbar?

    Sind Sonderzahlungen auf den Mindestlohn anrechenbar?

    Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über die Frage informieren, ob Sonderzahlungen – z.B. Urlaubs oder Weihnachtsgeld – auf bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsstundenlohns angerechnet werden dürfen. Mit dieser Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu beschäftigen (Urteil des BAG vom 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16).

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  • Darf ein katholischer Chefarzt gekündigt werden, weil er nach der Scheidung nochmal heiratet?

    Darf ein katholischer Chefarzt gekündigt werden, weil er nach der Scheidung nochmal heiratet?

    Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über die Frage informieren, ob ein katholischer Chefarzt gekündigt werden kann, weil er nach der Scheidung nochmal heiratet. Mit dieser Frage hatte sich erneut das Bundesarbeitsgericht (BAG) befasst (Beschluss des BAG vom 28.07.2016, Az.: 2 AZR 746/14).

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  • Sind befristete Arbeitsverträge im Profifußball erlaubt?

    Sind befristete Arbeitsverträge im Profifußball erlaubt?

    Im Folgenden möchte Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über die Frage informieren, ob befristete Arbeitsverträge im Profifußball (weiterhin) erlaubt sind. Mit dieser Frage hatte sich aktuell das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu beschäftigen. (Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 17.02.2016, Az.: 4 Sa 202/15)

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