Im Folgenden möchten Sie die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft über einen interessanten Kündigungsfall in Corona-Zeiten informieren. Das Arbeitsgericht Osnabrück musste sich mit der Fragestellung befassen, ob ein so genanntes Corona-Selfie eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. (Vergleich Arbeitsgericht Osnabrück, Az.: 2 Ca 143/20)