Kündigung
Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen, wenn Sie eine Kündigung bekommen haben.
Kündigung
Die Kündigungsschutzanwälte Seume & Kollegen in Bürogemeinschaft helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Betriebsratsmitglied Kündigungsschutz durch einen Anwalt wünschen.
Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen haben, sollten Sie schnell handeln, da wichtige Fristen zu beachten sind. Manche Arbeitnehmer möchten unbedingt ihr Arbeitsverhältnis behalten, andere haben mehr Interesse daran eine Abfindung, also die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, zu erhalten. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen hierbei zur Seite stehen.
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben möchten oder Fragen zum Thema Abfindung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
- Was bedeutet betriebsbedingte Kündigung?
- Was bedeutet verhaltensbedingte Kündigung?
- Was bedeutet fristlose Kündigung?
- Was bedeutet personenbedingte Kündigung?
- Was bedeutet krankheitsbedingte Kündigung?
Kündigungsschutz für leitende Angestellte
Auch leitende Angestellte genießen als Arbeitnehmer grundsätzlich Kündigungsschutz. In einem Kündigungsschutzverfahren eines leitenden Angestellten gibt es jedoch Besonderheiten zu beachten. Wir stehen Ihnen als leitendem Angestellten gerne anwaltlich bei.
Kündigungsschutz für Betriebsräte
Betriebsräte erfüllen wichtige Aufgaben, indem sie die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Aber auch Betriebsratsmitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden. Wenn Sie sich als Betriebsratsmitglied gegen eine Kündigung zur Wehr setzen möchten, helfen wir Ihnen gerne mit anwaltlichem Rat weiter.
Kündigung aus Arbeitgebersicht
Nicht immer ist der Arbeitgeber automatisch der „Böse“, wenn er eine Kündigung ausspricht. Manchmal geht es nicht anders, z.B. aus wirtschaftlichen Gründen oder weil ein Arbeitnehmer schwere Straftaten vielleicht sogar gegenüber anderen Arbeitnehmern des Betriebs begeht. Als Arbeitnehmerkanzlei vertreten wir gleichwohl nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Grundsätzlich gilt bei allen Kündigungen: schnell handeln. Denn im Normalfall muss die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung gewahrt werden. Nur in bestimmten Fällen – etwa bei Kündigung eines Schwerbehinderten ohne Zustimmung des Integrationsamtes – kann etwas anderes gelten. Aus Sicht des Gekündigten sollte also möglichst schnell geprüft werden ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet und ggfs. eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden. Dies kann für Sie ein Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg übernehmen.
Wenn Ihnen gekündigt wurde, ist es gut, wenn Sie zum Erstberatungsgespräch beim Rechtsanwalt bereits einige Unterlagen dabei haben: Zum einen natürlich das Kündigungsschreiben selbst, damit dies z.B. auf formelle Fehler überprüft werden kann, die ggfs. die Kündigung unwirksam machen. Zum anderen ist es hilfreich, wenn Sie dem Rechtsanwalt Ihren Arbeitsvertrag, die letzten 3 Gehaltsabrechnungen und ggfs. zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber gewechselte Korrespondenz sowie Abmahnschreiben etc. mitbringen.